Die Jugend beim
ESV Insel Fehmarn e.V.

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nächste Versammlung Januar 2012

JUGENDVERSAMMLUNG

ESV Jugend

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde!

Unsere Jugendversammlung 2011 fand im Januar im ESV Sportlerheim statt. Florian begrüßte alle Jugendlichen und Gäste sowie Werner Koop und Günter Schöning vom Vorstand. An der Versammlung nahmen sechs Jugendliche, sechs Gäste und zwei Abteilungsleiter teil. Die Berichte des Jugendleiters und der Abteilungen wurden vorgetragen und nicht beanstandet.

Als Vereinsjugendleiter wurde Florian Rietzrau für drei Jahre wiedergewählt.

Nach einer kurzen Pause wurden folgende Jugendliche für hervorragende Arbeit bei den Deutschen Meisterschaften im Bogenschießen geehrt: Jan Wohler, Mirco Scheel und Alexander Lafrentz. Die silberne Ehrennadel für sportliche Erfolge bekamen Mirco Scheel und Finja Erdmann. Als Jugend-Freizeit wurde ein Spiel-Nachmittag mit guter Beteiligung durchgeführt. Loben möchte ich die zahlreichen Erfolge der Jugend in den jeweiligen Abteilungen.

Ich wünsche allen im nächsten Jahr alles Gute und viel Erfolg, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Ich würde mich freuen, zahlreiche Jugendliche auf unserer Jugendversammlung am 08. Januar  2012 begrüßen zu dürfen.

Florian Rietzrau / Vereinsjugendleiter


E I N L A D U N G

zur Jugendversammlung am Sonntag, den 08.01.2012
um 15:00 Uhr im ESV Sportheim in Puttgarden

 

Vorläufige  Tagesordnung

 

1.         Begrüßung

2.                 Bericht des Vereinsjugendleiters

3.                 Bericht der Abteilungsleiter/Jugendübungsleiter

4.                 Veranstaltungen 2012

5.                 Verschiedenes

 

Ich würde mich freuen, zahlreiche Jugendliche und

Abteilungsleiter/Jugendübungsleiter und Gäste begrüßen zu können.

 

 Florian Rietzrau, Vereinsjugendleiter


 

Jugendordnung

des

ESV Insel Fehmarn e.V.

§ 1

Vereinsjugendleiter

 Der Vereinsjugendleiter ist zuständig für die Jugendarbeit im Verein. Zu seinen Aufgaben gehören;

·      die Koorperation der gesamten Vereinsjugendarbeit

·      die überfachliche Jugendarbeit

·      die Vertretung der Jugend im Vorstand und

·      die Vertretung der Vereinsjugend innerhalb der Sportjugend (KSB), des Ortsjugendringes und gegenüber der behördlichen Jugendpflege

 

§ 2

Jugendausschuß

1.    Zur Unterstützung des Vereinsjugendleiters besteht ein Jugendausschuß.

Ihm gehören an ;

·      der Vereinsjugendleiter

·      die Jugendübungsleiter bzw. die Abteilungsleiter, wenn kein besonderer Juged- übungsleiter zur Verfügung steht

·      und die Jugendsprecher.

 2.    Aufgabe des Jugendausschusses ist es, die Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu planen und darüber zu beschließen. Für die fachlich sportliche Betreuung sind ausschließlich die Jugendübungsleiter der Abteilun­gen bzw. die Abteilungsleiter zuständig.

 3.    Den Vorsitz im Jugendausschuß führt der Vereinsjugendleiter.

 4.    Der Jugendausschuß verfügt über die der Jugendabteilung zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden in eigener Zuständigkeit.
Die Rechnungslegung erfolgt über den Kassenwart des Gesamtvereins.

 5.    Für jede Abteilung wird ein Jugendsprecher gewählt. Seine Aufgabe ist es, Wünsche und Anregungen der Jugendlichen dem Vereinsjugendleiter und Jugendausschuß vorzutragen.

 

§ 3

Jugendversammlung

1.    Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und dem Vereinsjugendleiter.

 2.    Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen, unterbreitet und beschließt Vorschläge zur Vereinsgestaltung und wählt den Vereinsjugendleiter und die Jugendsprecher.

 3.    Die Leitung der Jugendversammlung hat der Vereinsjugendleiter.

 4.    Die Jugendversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberu­fen. Auf Antrag von 10% der Mitglieder der Jugendabteilung muß eine Jugendversammlung einberufen werden.

 5.    Die Jugendversammlung muß vor der Mitgliederversammlung durchgeführt werden.

 6.    Änderungen dieser Jugendordnung erfolgen durch Beschluß der Jugendversammlung. Der Gesamtvorstand muß diese Beschlüsse bestätigen, bevor sie gültig werden.

 

§ 4

Wahlverfahren

1.    Der Vereinsjugendleiter und die Jugendsprecher werden von der Jugendversammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt für den Ver­einsjugendleiter drei Jahre, für die Jugendsprecher zwei Jahre. Nach  § 12 der Vereinssatzung muß die Wahl des Jugendleiters durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgege­benen Stimmen erhält.

 2.    Wird eine Bestätigung des Vereinsjugendleiters durch die Mitgliederversammlung nicht vorgenommen, so muß die Jugendversammlung erneut einen Jugendleiter wählen. Die Ablehnungsgründe sind der Jugendversammlung bekanntzugeben.

 

§ 5

Bei Auflösung der Jugendgemeinschaft fällt vorhandenes Vermögen an den Verband Deutscher Eisenbahner Sportvereine in Frankfurt am Main. Es wird ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Jugendhilfe verwendet.

 

§ 6

 Diese Jugendordnung tritt gemäß Beschluß der Jugendversammlung vom 23. Mai 1981 von diesem Tage an in Kraft.

 

 







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