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Unsere Jugend
ist vertreten in den Sparten:
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Angeln
-
Bogensport
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Kegeln
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Schießen LG / LP
nächste
Versammlung Januar 2012
JUGENDVERSAMMLUNG
ESV
Jugend
Liebe
Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde!
Unsere
Jugendversammlung 2011 fand im Januar im ESV Sportlerheim statt.
Florian begrüßte alle Jugendlichen und Gäste sowie Werner Koop und
Günter Schöning vom Vorstand. An der Versammlung nahmen sechs
Jugendliche, sechs Gäste und zwei Abteilungsleiter teil. Die
Berichte des Jugendleiters und der Abteilungen wurden vorgetragen
und nicht beanstandet.
Als
Vereinsjugendleiter wurde Florian Rietzrau für drei Jahre
wiedergewählt.
Nach einer kurzen
Pause wurden folgende Jugendliche für hervorragende Arbeit bei den
Deutschen Meisterschaften im Bogenschießen geehrt: Jan Wohler, Mirco
Scheel und Alexander Lafrentz. Die silberne Ehrennadel für
sportliche Erfolge bekamen Mirco Scheel und Finja Erdmann. Als
Jugend-Freizeit wurde ein Spiel-Nachmittag mit guter Beteiligung
durchgeführt. Loben möchte ich die zahlreichen Erfolge der Jugend in
den jeweiligen Abteilungen.
Ich wünsche allen im
nächsten Jahr alles Gute und viel Erfolg, ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ich würde mich
freuen, zahlreiche Jugendliche auf unserer Jugendversammlung am 08.
Januar 2012 begrüßen zu dürfen.
Florian Rietzrau / Vereinsjugendleiter
E I N L A D U N G
zur Jugendversammlung am Sonntag, den 08.01.2012
um 15:00 Uhr im ESV Sportheim in Puttgarden
Vorläufige
Tagesordnung
1.
Begrüßung
2.
Bericht des Vereinsjugendleiters
3.
Bericht der Abteilungsleiter/Jugendübungsleiter
4.
Veranstaltungen 2012
5.
Verschiedenes
Ich würde mich
freuen, zahlreiche Jugendliche und
Abteilungsleiter/Jugendübungsleiter und Gäste begrüßen zu können.
Florian
Rietzrau, Vereinsjugendleiter
Jugendordnung
des
ESV Insel
Fehmarn e.V.
§ 1
Vereinsjugendleiter
Der Vereinsjugendleiter ist
zuständig für die Jugendarbeit im Verein. Zu seinen Aufgaben
gehören;
·
die Koorperation der
gesamten Vereinsjugendarbeit
·
die überfachliche
Jugendarbeit
·
die Vertretung der
Jugend im Vorstand und
·
die Vertretung der
Vereinsjugend innerhalb der Sportjugend (KSB), des Ortsjugendringes
und gegenüber der behördlichen Jugendpflege
§ 2
Jugendausschuß
1.
Zur Unterstützung des Vereinsjugendleiters besteht ein
Jugendausschuß.
Ihm gehören an
;
·
der
Vereinsjugendleiter
·
die Jugendübungsleiter
bzw. die Abteilungsleiter, wenn kein besonderer Juged- übungsleiter
zur Verfügung steht
·
und die
Jugendsprecher.
2.
Aufgabe des Jugendausschusses ist es, die
Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen
Veranstaltungen zu planen und darüber zu beschließen. Für die
fachlich sportliche Betreuung sind ausschließlich die
Jugendübungsleiter der Abteilungen bzw. die Abteilungsleiter
zuständig.
3.
Den Vorsitz im Jugendausschuß führt der Vereinsjugendleiter.
4.
Der Jugendausschuß verfügt über die der Jugendabteilung zur
Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden in eigener Zuständigkeit.
Die Rechnungslegung erfolgt über den Kassenwart des Gesamtvereins.
5.
Für jede Abteilung wird ein Jugendsprecher gewählt. Seine
Aufgabe ist es, Wünsche und Anregungen der Jugendlichen dem
Vereinsjugendleiter und Jugendausschuß vorzutragen.
§ 3
Jugendversammlung
1.
Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus allen Kindern
und Jugendlichen des Vereins bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und
dem Vereinsjugendleiter.
2.
Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame
Veranstaltungen, unterbreitet und beschließt Vorschläge zur
Vereinsgestaltung und wählt den Vereinsjugendleiter und die
Jugendsprecher.
3.
Die Leitung der Jugendversammlung hat der
Vereinsjugendleiter.
4.
Die Jugendversammlung wird mindestens einmal im Jahr
einberufen. Auf Antrag von 10% der Mitglieder der Jugendabteilung
muß eine Jugendversammlung einberufen werden.
5.
Die Jugendversammlung muß vor der Mitgliederversammlung
durchgeführt werden.
6.
Änderungen dieser Jugendordnung erfolgen durch Beschluß der
Jugendversammlung. Der Gesamtvorstand muß diese Beschlüsse
bestätigen, bevor sie gültig werden.
§ 4
Wahlverfahren
1.
Der Vereinsjugendleiter und die Jugendsprecher werden von der
Jugendversammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt für den
Vereinsjugendleiter drei Jahre, für die Jugendsprecher zwei Jahre.
Nach § 12 der Vereinssatzung muß die Wahl des Jugendleiters durch
die Mitgliederversammlung bestätigt werden. Wiederwahl ist
unbegrenzt möglich. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen Stimmen erhält.
2.
Wird eine Bestätigung des Vereinsjugendleiters durch die
Mitgliederversammlung nicht vorgenommen, so muß die
Jugendversammlung erneut einen Jugendleiter wählen. Die
Ablehnungsgründe sind der Jugendversammlung bekanntzugeben.
§ 5
Bei Auflösung der Jugendgemeinschaft
fällt vorhandenes Vermögen an den Verband Deutscher Eisenbahner
Sportvereine in Frankfurt am Main. Es wird ausschließlich und
unmittelbar für Zwecke der Jugendhilfe verwendet.
§ 6
Diese
Jugendordnung tritt gemäß Beschluß der Jugendversammlung vom 23. Mai
1981 von diesem Tage an in Kraft.
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