Der Vorstand des
ESV Insel Fehmarn e.V.

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Sehr geehrter Besucher,
wir als freuen uns, dass Sie sich für unseren Verein interessieren.

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

bis auf die Kanalisation des Sportlerheimes in Puttgarden lief das Jahr 2011 allerbest.

Aber auch dieses Hindernis werden wir mit vereinten Kräften unter Mithilfe einer Fachfirma aus dem Weg räumen.

45 Jahre ESV haben uns schon andere Probleme lösen lassen.

Unser Mitgliederbestand zum 01.12.2011 beträgt 451 Sportler.

Das ist eine erstaunlich gute Situation, die uns mit Stolz erfüllt. Die Vielfalt unserer Angebote, sei es Nordic Walking,  Bogensport, Angeln, Kegeln, Fußball, Tischtennis, Badminton, Gymnastik, Sportschiessen usw. wird uns dank des Einsatzes der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sowie der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern  auch in den nächsten Jahren immer wieder neue ESV-Mitglieder dazu gewinnen lassen.

Einen Zuwachs von 6 Sportlern hat die Bogensportabteilung der Arbeitsgemeinschaft der Grundschule Burg zu verdanken.

Ein Frühlingsfest ist mal wieder für 2012 in Planung.

Wir hoffen auf eine Beteiligung wie in den Achtzigern -  so um die 70 Sport(s)freunde.

Unser Dank an dieser Stelle gilt all denen, die für unseren ESV ihre Freizeit zur Verfügung stellen, und das schon oft seit Jahrzehnten.

Allen Mitgliedern und ihren Familien und allen Freunden des ESV wünschen wir ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2012.

Mit sportlichem Gruß

Werner Koop   –   Florian Rietzrau   -  Günter  Schöning    -   Kornelia Carstensen

 

ESV Insel Fehmarn e.V. 

E I N L A D U N G

zur Mitgliederversammlung am 31.01.2012
um 19:30 Uhr im ESV Sportheim in Puttgarden



    Vorläufige Tagesordnung


               01) Begrüßung und Grußworte
               02) Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
               03) Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2011
               04) Bericht des Vorstandes
                        a)  geschäftsführender Vorstand
                        b)  Abteilungsleiter
                        c)  Ehrungen
               05) Bericht des Kassenwartes
               06) Bericht der Kassenprüfer
               07) Entlastung des Vorstandes
               08) Wahlen
                        a)  Leiter für Öffentlichkeitsarbeit

                        b)  Leiter für Wirtschaftsbetrieb

                        c)  stellv. Leiter für Wirtschaftsbetrieb

                        d)  ein Kassenprüfer für 2 Jahre
                        e)  Festausschuss

               09) Anträge der Mitglieder

               10) Anträge zur Satzungsänderung
               11) Haushaltsplan 2012
               12) Verschiedenes

               Anträge zu Punkt 09 und 10 müssen bis zum 21.01.2012 beim geschäftsführenden

               Vorstand eingegangen sein.

 

                    Mit sportlichem Gruß

                      Werner Koop

                    1.Vorsitzender

Auszug aus der Finanz- und Beitragsordnung

§7

Beiträge

         Die Höhe der Beiträge setzt die Mitgliederversammlung fest.        

         Die Beiträge betragen ab 01.Januar 2010 monatlich:

         Einzelmitglieder                                                                       4,00 €

         Jugendliche bis 18 Jahre                                                          2,50 €

         Ehepaare                                                                                  7,00 €

         Familien mit 2 und mehr Kindern bis zum

         Vollendeten 18.Lebensjahr                                                      9,50 €

         Förderer                                                            3,00 €, 2,00 €, 1,00 €

 § 8

Zahlung der Beiträge

         Die Mitgliederbeiträge werden grundsätzlich im Banklastschriftverfahren für ein Viertel-

         jahr am 1.Feb., 1.Mai, 1.Aug., 1.Nov. eingezogen. Jahresbeiträge bis 12,-- €           

         werden am 1.Mai eingezogen. Gebühren, die dem Verein durch Zurückweisung der Last-

         schrift entstehen, werden dem Mitglied mit dem nächsten Beitragseinzug angelastet.

         Die Barzahlung der Mitgliedsbeiträge oder eine andere Zahlungsart ist nur zulässig, wenn

         der Jahresbeitrag im Januar für das laufende Jahr im Voraus entrichtet wird. Tritt das

         Mitglied im Laufe des Jahres aus den Verein aus, so werden die anteiligen Mitglieds-

         beiträge nicht erstattet.

         Mitglieder, die mit einem Jahresbeitrag im Rückstand sind, können auf Beschluss

         des Gesamtvorstandes ausgeschlossen werden. Der geschäftsführende Vorstand

         entscheidet, ob die ausstehenden Beiträge auf dem Rechtswege eingetrieben werden   

         sollen.

 

         Bankverbindung:

         Volksbank Ostholstein Nord eG

         Blz 213 900 08

         Konto-Nr. 1 064 053

         Steuernummer: 22.298.7000.9

 

Datenschutzhinweise nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

         Persönliche Angaben von unseren Mitgliedern werden auf herkömmlichen Karteikarten

         und  elektronisch gespeichert.

         Diese Angaben werden bei Bedarf innerhalb der Verbandsstrukturen an übergeordnete

         Stellen  weitergegeben.

         Eine Weitergabe von Mitglieder-Daten an „Fremde/ Dritte/Außenstehende“ findet nicht

         statt.

Impressum

Sportheim:                                                                  Postanschrift:

ESV Insel Fehmarn e.V.                                                      ESV Insel Fehmarn e.V.

Puttgarden                                                                           Burg auf Fehmarn

Am Bahnhof                                                                        Am Wiesenweg 26

23769 Fehmarn                                                                   23769 Fehmarn

Telefon: 04371 5915                                                           Telefon: 04371 3372

                                                                                           Telefax: 04371 864559

                                   eMail: G.Schoening-Burg@t-online.de

Vorsitzender:                                                                      

Werner Koop                                                                        

Internet: www.esv-fehmarn.de

             Amtsgericht LübeckVR-Nr. 382 OL                                              Steuernummer: 22 298 70009

Datenschutzhinweise nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

         Persönliche Angaben von unseren Mitgliedern werden auf herkömmlichen Karteikarten

         und  elektronisch gespeichert.

         Diese Angaben werden bei Bedarf innerhalb der Verbandsstrukturen an übergeordnete

         Stellen  weitergegeben.

         Eine Weitergabe von Mitglieder-Daten an „Fremde/ Dritte/Außenstehende“ findet nicht

         statt.

Nachruf

 Wenn die Sonne des Lebens untergeht

bleiben die Erinnerungen.

Wie jede Blüte welkt und jede Jugend

dem Alter weicht, blüht jede Lebensstufe,

blüht jede Weisheit und jede Tugend

zu ihrer Zeit und nicht ewig dauern.

"Hermann Hesse"

Wanda Domke

 Jürgen Deiters

Tibor Katona

 Kurt Bohnsack

Wir sagen Dank für die Verbundenheit und Freundschaft

und werden Ihrer oft und gern gedenken.

ESV Insel Fehmarn e.V.

Satzungsänderung

§ 1  Absatz 1 alt

Der am 17.Nov. 1966 in Burg auf Fehmarn gegründete Sportverein führt den Namen  Eisenbahner Sportverein – abgekürzt ESV- Insel Fehmarn e.V.. Der Verein hat seinen Sitz in Puttgarden.

Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht  in Oldenburg in Holstein eingetragen.

§ 1  Absatz 1 neu

Der am 17. November 1966 in Burg auf Fehmarn gegründete Sportverein führt den Namen Eisenbahner-Sportverein -abgekürzt ESV- Insel Fehmarn e.V.. Der Verein hat seinen Sitz in Puttgarden.

Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck unter der VR-Nr. 382 OL eingetragen.

§ 1  Absatz 4 alt

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 1  Absatz 4 neu

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Den Organen, Ausschussmitgliedern, Kassenprüfern und Beauftragten werden die notwendigen Auslagen und Aufwendungen, die durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind, erstattet.

Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung und die pauschale Auslagenerstattung sind zulässig.

§ 14  Absatz 2 alt

Im Falle einer Auflösung  des Vereins fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern eingebrachten Sacheinlagen übersteigt, an der Verband Deutscher Eisenbahner Sportvereine in Frankfurt am Main mit der Zweckbestimmung, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet wird.

§14  Absatz 2 neu

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e.V. in Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Sport zu verwenden hat.

 

 





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